Policy Paper zur Zukunft des Faches Religionslehre in Thüringen als PDFpdf, 178 kb
Auswertung der Umfrage „Evangelischer Religionsunterricht in Thüringen 2023/24“
Das Forschungszentrum für Religion und Bildung (FZRB) führte vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 gemeinsam mit dem Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts erstmalig eine Online-Befragung evangelischer Religionslehrer:innen an staatlichen und kirchlichen Schulen in Thüringen durch. Die Befragung, an der über 200 Lehrkräfte teilnahmen, erfolgte in der Absicht, die religionspädagogische Praxis in der Wahrnehmung und Deutung der Lehrkräfte besser zu verstehen und gemeinsam mit ihnen und den Verantwortlichen für den Religionsunterricht in Staat und Kirche Gesprächsräume über die Zukunft des Religionsunterrichts in Thüringen zu eröffnen. Ein Schwerpunkt der Befragung lag auf dem praktizierten Umgang mit konfessionell, religiös und weltanschaulich diversen Lerngruppen.
Wer hat sich an der Befragung beteiligt?
Die Befragung ist zwar nicht repräsentativ angelegt, aber die erhobenen Befunde dürften die realen Verhältnisse - zumindest der Tendenz nach - abbilden. Die im Folgenden vorgestellten Befunde beziehen sich auf die Gesamtheit der befragten Religionslehrer:innenschaft, die nach Schulformen ausdifferenziert dargestellt werden. Deshalb können sich die Befunde erheblich voneinander unterscheiden.
87% der befragten Religionslehrerkräfte unterrichten an staatlichen und 13% an kirchlichen Schulen (Abb. 4). Die Verteilung nach Schulformen zeigt, dass Grundschulen in der Umfrage mit 32,2% am stärksten vertreten sind, gefolgt von Gymnasien mit 23,4%. Auf Regelschulen entfallen 18,7%, auf Gemeinschaftsschulen 13,1%, auf Förderschulen 6,1% und auf berufsbildende Schulen 3,7% (Abb. 3).
Der überwiegende Anteil der Befragten ist weiblich und im Alter zwischen 30 und 50 Jahre. So zeigt die Geschlechterverteilung, dass 82% der Befragten weiblich und 18% männlich sind (Abb. 1). 9,5% der Befragten sind zwischen 20 und 30 Jahre alt, 31% zwischen 30 und 40, 21% zwischen 40 und 50, 21% zwischen 50 und 60 Jahre und 17,5% über 60 Jahre alt (Abb. 2).
Demzufolge kann von einer überwiegend weiblichen Lehrerschaft gesprochen werden. Der Anteil der Lehrkräfte, die voraussichtlich in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen werden, liegt mit 17,5, bzw. 38,5% relativ hoch. Es stellt sich hierbei die Frage, ob die wegen der anstehenden Pensionierungswelle freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden können.
‚Nur‘ 25% der befragten Lehkräfte an staatlichen Schulen gaben an, an mehr als an einer Schule Religionsunterricht zu erteilen; möglicherweise weniger, als allgemein erwartet (Abb. 5). Der Anteil der Befragten, die bereits während ihrer Ausbildungszeit als Religionslehrkräfte eingesetzt werden, ist mit knapp 4,6% gering; noch geringer ist der Anteil derer, die Religionsunterricht fachfremd erteilen (1,1%) (Abb. 9). Ist dieser Befund ein Ausdruck dafür, dass die Schulträger Wert auf qualifizierte Religionslehrkräfte legen oder dass der Bedarf an zusätzlichen Religionslehrkräften unterschätzt wird? Welches berufliche Selbstverständnis haben Religionslehrkräfte?
Welches berufliche Selbstverständnis haben Religionslehrkräfte?
Die meisten Befragten verstehen sich vorrangig als religionspädagogische Begleiter:innen der Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schüler:innen und als Vermittler:innen ethischer Grundhaltungen. Niedriger ist hingegen die Identifikation als Theolog:innen und Philosoph:innen oder als ‚Hebammen‘ religiöser Einsichten ihrer Schüler:innen unter den Religionslehrkräften (Abb. 14). Ebenso auffallend ist, dass die Befragten zwar bestimmte kirchliche Angebote (z.B. Vokationstagungen, Fortbildungsangebote) sehr schätzen, sich aber eher nicht als ‚Repräsentant:innen ihrer Religionsgemeinschaft‘ betrachten (Abb. 13).
Ihr berufliches Selbstverständnis beeinflusst auch Zielsetzungen des Religionsunterrichts: Die Lehrkräfte
stellen im Sinne der Subjektorientierung die persönliche Entwicklung der einzelnen Schüler:innen ins Zentrum ihres religionspädagogischen Handelns (Abb. 13). Weniger Gewicht messen sie spezifisch religionsbezogenen Zielen, wie die Befähigung über religiöse Fragen in Dialog zu treten, die Einführung in Formen christlicher Frömmigkeitspraxis oder die Kompensation einer ausgefallenen kirchlich-religiösen Sozialisation bei (Abb. 19). Zu diesen Beobachtungen passt, dass bei der Unterrichtsgestaltung die
eigenen didaktischen Vorstellungen der Religionslehrkräfte eine wichtigere Rolle spielen als die curricularen Vorgaben der Lehrpläne (Abb. 13). Insgesamt lassen diese Befunde einen Gesprächsbedarf zwischen den Religionslehrkräften, der Kirche und den Aus- und Fortbildungseinrichtungen für das Fach Religionslehre über den Erziehungs- und Bildungsauftrag erkennen.
Religionsunterricht in konfessionell, religiös und weltanschaulich gemischten Lerngruppen ist die Normalität
Seit der Einführung des Faches Religionslehre in Thüringen Anfang der 1990er Jahre galt für viele Jahre die Faustformel: Das Verhältnis von konfessionsgebundenen und -losen Schüler:innen im evangelischen Religionsunterricht steht im Verhältnis 3:1. Unsere Befragung zeigt, dass sich die Anteile zwischenzeitlich erkennbar ausdifferenziert haben: Die Schüler:innen gehören zu 30% der evangelischen Landeskirche, 17,5% der römisch-katholischen Kirche, 14,5% einer evangelischen Freikirche, 7% einer islamischen Gemeinde, 5,3% einer orthodoxen Kirche, 1% einer jüdischen Gemeinde und 0,7% einer hinduistischen Gemeinde an. 24% der Schüler:innen gehören keiner Religionsgemeinschaft an (Abb. 15). Das heißt: Religiös-weltanschauliche Diversität ist der Normalfall im evangelischen Religionsunterricht.
Damit stellt sich für die anstehende Revision der Lehrpläne für den konfessionellen wie auch konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts, aber auch der Religionslehrer:innenaus- und -fortbildung die Aufgabe, dieser gegebenen „Normalität“ gerecht zu werden.
Wie nehmen die Lehrkräfte die konfessionelle, religiöse und weltanschauliche Diversität ihrer Schüler:innen wahr?
Die Befragten schätzen die religiös-weltanschauliche Diversität ihrer Schüler:innen überwiegend als Bereicherung für ihren Unterricht ein (Abb. 18). Ein Religionsunterricht, der für sich beansprucht, der konfessionellen, religiösen und weltanschaulichen Diversität der Schüler*inne gerecht zu werden, wird demnach nicht als Belastung von Seiten der Lehrkräfte empfunden, sondern als Chance für den Unterricht wahrgenommen.
In diesem Zusammenhang ist bedenkenswert, dass in der Wahrnehmung der befragten Lehrkräfte das Interesse der Schüler:innen an ethischen Fragestellungen höher eingeschätzt wird als ihr Interesse an Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen (Abb. 17). Dahinter mag die Erwartung stehen, dass wir für unser Zusammenleben in einer sich religiös und weltanschaulich ausdifferenzierenden Gesellschaft einen gemeinsamen ethischen Konsens benötigen. Ein Religionsunterricht, der Diversität nicht nur als eine Voraussetzung sieht, sondern sich zum Thema setzt, wird hier vieles leisten können. Allerdings stellt sich auch die Frage, wie wir uns in den Dialog der Religionen und Weltanschauungen einüben wollen, um ein gemeinsames Verständnis für unsere Verschiedenheiten zu entwickeln.
Zudem: Die Befragung zeigt, dass der Anteil der konfessionslosen Schüler:innen an Schulen in evangelischer Trägerschaft (26%) auffälligerweise höher liegt als an staatlichen Schulen (22%) (Abb. 16). Die Gründe für diesen überraschenden Befund sind vielfältig, v.a. widerspricht er der Annahme, dass konfessionslose Eltern, resp. Kinder und Jugendliche kein Interesse am Religionsunterricht oder an Schulen in konfessioneller Trägerschaft haben. Nur stellt sich wiederum die Frage, wie an Schulen in evangelischer Trägerschaft nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch im Schulleben den Bildungsansprüchen der Schüler:innen, die konfessionslos sind oder auch anderen Religionsgemeinschaften angehören, Rechnung getragen werden kann, ohne dass dabei das besondere Profil evangelischer Schulen eingeschränkt wird.
Welche Ziele werden im Unterricht im Hinblick auf konfessionell-kooperative Praxis verfolgt?
Befragt nach den speziellen Zielen im RU für konfessionell gemischte Lerngruppen nennen die Befragten an erster Stelle die Erarbeitung gemeinsamer christlicher Werte (Abb. 19). Diese Antwort entspricht ihrer Wahrnehmung, dass sich Schüler:innen im Religionsunterricht vor allem für ethische Fragestellungen interessieren (Abb. 17). Die Religionslehrkräfte wurden u.a. danach befragt, wie sie das (Lehrplan)Thema „Elisabeth von Thüringen“ in einer Unterrichtsstunde mit evangelischen und katholischen Schüler:innen unterrichten würden. Überwiegend antworteten die Befragten, dass sie aus einer theologischen Unsicherheit heraus Elisabeth weniger als eine katholische Heilige, sondern eher als ein Vorbild des christlichen Glaubens und ethischen Lebens behandeln würden (Abb. 42). Dieses Antwortverhalten zeugt einerseits von einem Respekt gegenüber katholischer Theologie und Glaubenspraxis, verweist aber andererseits auf die Gefahr konfessionell-kooperativer Praxis, die den Religionsunterricht theologisch zu entkonfessionalisieren und ihn zugleich zu ethisieren droht.
Zum Stand der konfessionellen Kooperation zwischen evangelischen und katholischen
Religionslehrkräften
Zum aktuellen Stand der Kooperation der evangelischen Religionslehrkräfte mit Kolleg:innen anderer Fächer gibt ein hoher Anteil von 40% der Befragten an, dass sie sich derzeit in keinerlei Kooperation befinden. Bei den Lehrer:innen, die Kooperationen pflegen, findet diese v.a. mit dem Fach Ethik (30%) und Fächern wie Musik, Geschichte und Politik (insg. 10,3%) statt (Abb. 16). 10% der Befragten geben an, mit katholischen Religionslehrkräften in Kooperation zu stehen, die überwiegend auf persönlichen Kontakten beruhen und eher informeller als strukturierter Art (z.B. durch gemeinsame Fachgruppen) geprägt sind (Abb. 17). Ursache ist jedoch nicht eine mangelnde Kooperationsbereitschaft, sondern die geringe Anzahl der katholischen Religionslehrkräfte und Schüler:innen in Thüringen. Dementsprechend schätzen die Befragten die Entwicklungschancen einer konfessionellen Kooperation nach den Bedingungen der zwischen den Landeskirchen und Bistümern getroffenen Vereinbarung als recht pessimistisch ein (Abb. 20). Zugleich geben nur 40% der Befragten an, Religionsunterricht in konfessionell getrennten Lerngruppen zu unterrichten (Abb. 15).
Für die Praxis konfessioneller Kooperation im Religionsunterricht bedeuten diese Befunde, dass evangelische Religionslehrkräfte über Kompetenzen im Bereich einer konfessionell-kooperativen Theologie und Didaktik verfügen müssen, um katholischen Schüler:innen konfessionssensibel in ihrem Unterricht gerecht werden zu können. Die befragten Lehrkräfte wissen um diesen Bedarf und erwarten entsprechende Fortbildungsangebote (Abb. 22). Es liegt aber auch an den Kirchen, die jenseits der Vereinbarung zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht bestehende Praxis eines Religionsunterrichts mit konfessionell gemischten Lerngruppen als gängige Alternative zum konfessionellen und konfessionell-kooperativen Religionsunterricht strukturell und rechtlich abzusichern.
… und wie steht es um ‚Religion im Schulleben‘
82,19% der befragten Lehrkräfte an Schulen in staatlicher Trägerschaft geben an, dass an ihren Schulen derzeit keine religiösen Angebote (wie Einschulungs-, Schulabschlussgottesdienste, Andachten, Schulseelsorge etc.) vorhanden sind (Abb. 12). Die bestehenden Angebote werden zum großen Teil in Eigenregie durch die evangelische Lehrkraft (39,4%) gestaltet (Abb. 11). Mehr Unterstützung durch die Kirchengemeinden wäre hier zu wünschen. Gleichwohl: Religiöse Erziehung und Bildung ist nicht ausschließlich Aufgabe des Faches Religionslehre, sondern Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrags des gesamten Schulwesens (ThürSG § 2). Somit sind die Schulleitungen aufgerufen, Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten für die Etablierung religiöser Bildungs- und Erziehungsangebote im Schulleben zu etablieren.
Wie stellen sich die Religionslehrkräfte die Zukunft des Religionsunterrichts vor?
Die befragten Religionslehrkräfte favorisieren einen Religionsunterricht, an dem alle christlichen Schüler:innen teilnehmen (Abb. 21). Dies entspricht dem Konzept eines Christlichen Religionsunterrichts, wie er derzeit in Niedersachsen entwickelt wird. Aber es ist zurück zu fragen, ob ein solches Konzept nicht den Gewinn des Thüringer Religionsunterrichts, sich der religiösen und weltanschaulichen Diversität seiner Schüler:innen bewusst zu sein, verspielt und zugleich seine Enttheologisierung und Ethisierung vorantreibt.
Was gilt es zu besprechen?
Religionsunterricht in konfessionell, religiös und weltanschaulich gemischten Lerngruppen gilt es in der Aus- und Fortbildung didaktisch und theologisch vorzubereiten und zu begleiten.
Die Kirchen sollten in positiver Weise wahrnehmen, dass es neben dem vereinbarten Modell konfessioneller Kooperation eine bereits langjährige und vielfältige Praxis des Religionsunterrichts in gemischten Lerngruppen gibt und diese Praxis strukturell und rechtlich absichern.
Der Staat muss für die Rahmenbedingungen eines konfessionellen und konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, d.h. für eine realistische Bedarfserhebung und -sicherung von Religionslehrkräften in Thüringen sorgen.
Arbeitsstelle ‚Konfessionelle Kooperation in Thüringen‘ (Valentina Bibelriether, Dr. Sungsoo Hong, Dr. Marita Koerrenz, Prof. Dr. Michael Wermke) des Forschungszentrums Religion und Bildung (FZRB)